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Hauskauf

Tipps auf Ibiza

Heutzutage können viele Menschen ihren Traum vom Kauf einer Immobilie auf Ibiza verwirklichen. Dank der stark verbesserten Flug- und Schiffsverbindungen ist die Reise auf die Weiße Insel auch in den Wintermonaten schnell und einfach, wenn die Tage im Norden kurz und dunkel sind, während hier auf Ibiza fast das ganze Jahr über die Sonne scheint.
 

Der Immobilienmarkt auf Ibiza bietet alles, wovon man träumen kann, von romantischen Landhäusern und Luxusvillen bis hin zu einfachen Wohnungen. Wenn Sie das Haus Ihrer Träume gefunden haben, ist es wichtig, bei der Vertragsunterzeichnung den gesunden Menschenverstand nicht außer Acht zu lassen. Hier auf Ibiza, wo viele Käufer aus dem Ausland kommen und mit den Gesetzen und der Sprache nicht vertraut sind, ist es eine gute Idee, sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Damit meinen wir echte Fachleute und nicht den Besserwisser, den Sie in der örtlichen Bar getroffen haben und der beim letzten Bier, das er Ihnen gerade spendiert hat, mit seiner langjährigen Erfahrung auf der Insel prahlt.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Kauf einer Immobilie auf Ibiza beachtet werden sollten:

 

  • - Der erste Schritt besteht darin, beim Grundbuchamt zu überprüfen, ob der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist. Dies mag einigen unserer Leser seltsam erscheinen, aber in Spanien ist es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern obligatorisch, den Kauf einer Immobilie vor einem Notar zu beurkunden und ins Grundbuch einzutragen. Um jedoch volle Rechtssicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir allen Käufern dringend, den Kauf mit einer notariellen Beglaubigung zu formalisieren und beim Grundbuchamt eintragen zu lassen.
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  • - Bei der Überprüfung des Registers müssen Sie sich auch die Beschreibung der Immobilie genau ansehen. Ist mein Traumhaus, für das ich eine beträchtliche Summe bezahle, mit allem, was dazugehört, eingetragen? Ist die Größe des Grundstücks korrekt angegeben, einschließlich der bebauten Fläche, des Pools, der Garage usw. Oder ist es als landwirtschaftliche Fläche mit Bäumen und einer Ruine darauf beschrieben. Oder vielleicht sind statt der 20.000 m2, die wir kaufen wollen, nur 5.000 m2 angegeben. Wenn die eingetragenen Angaben stark von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, müssen wir uns überlegen, ob es sinnvoll ist, den Verkäufer zu bitten, die Fehler zu korrigieren, was ein langwieriges und kostspieliges Verfahren sein kann, sofern es überhaupt durchführbar ist.
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  • - Neben dem Grundbuchamt sollten Sie auch das Kataster überprüfen. In Spanien ist das Kataster unabhängig vom Grundbuchamt, so dass die Einträge in beiden häufig voneinander abweichen. Oft sind im Kataster noch die Vorbesitzer und bei ländlichen Grundstücken die großen ursprünglichen Grundstücke, die jetzt aufgeteilt sind, eingetragen. Dies kann zu Komplikationen bei der Abgrenzung des Grundstücks und bei der Zahlung der Grundsteuer führen.
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  • - Aber Sie müssen nicht nur im Grundbuch und im Kataster nachsehen, sondern es gibt noch weitere Möglichkeiten der Überprüfung. Wenn es sich um eine neue Immobilie handelt, müssen Sie prüfen, ob die endgültigen Bescheinigungen vorhanden sind und ob der Rat die Nutzungsbescheinigung ausgestellt hat. Andernfalls könnten Sie später Probleme bekommen.
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  • - Beim Kauf einer Wohnung ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Verkäufer alle fälligen Gemeinschaftsgebühren und lokalen Steuern an die Gemeindeverwaltung gezahlt hat, da der neue Eigentümer andernfalls dafür haftet.
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  • - Darüber hinaus sollten Sie sich über die Kosten und Steuern informieren, die mit dem Kauf einer Immobilie verbunden sind: Steuern auf die Übertragung von Immobilien, Kosten für die Eintragung in das Register, mögliche Kapitalertragssteuer, um nur einige zu nennen.
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  • - Auch wenn Sie vor dem Kauf einer Immobilie alle notwendigen Informationen zusammenstellen, können Sie nicht völlig sicher sein, dass mit Ihrem Traumhaus in Zukunft keine Probleme auftreten. Sie können dieses Risiko jedoch auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie den fachlichen Rat eines kompetenten Rechtsanwalts und eines amtlich zugelassenen Immobilienmaklers einholen.

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