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März-Blog - Älter, aber golden

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March Blog 2021
Schöne Cala Conta

Die Goldene-Visa-Regelung - Erläuterung

Nach dem Vollzug des Brexit sind viele britische Eigentümer spanischer Immobilien von den neuen Einwanderungs- und Reisebestimmungen betroffen. Britische Bürger, die ihre Zeit traditionell zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien aufgeteilt haben, fühlen sich nun nicht mehr in der Lage, so viel Zeit in ihrer zweiten Heimat zu verbringen, wie sie gerne würden.

Die neuen Gesetze, die im Rahmen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eingeführt wurden, erlauben keinen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen, ohne für jeden geplanten Besuch ein Reisevisum zu beantragen. Das Goldene Visum könnte für eine Reihe von Betroffenen einen Ausweg aus diesem Problem bieten. Die Grundvoraussetzung ist eine Investition von mindestens 500.000 € in eine Immobilie in Spanien, die in bar und ohne Hypothekenvertrag erfolgen muss.

Das Goldene Visum bietet eine einfache Lösung für einen befristeten Aufenthalt in Spanien für ausreichend wohlhabende Antragsteller und deren Angehörige. Das Verfahren kann in nur zwanzig Tagen abgeschlossen werden und kann nach einem Jahr für weitere zwei Jahre verlängert werden. Neue Anträge werden auch von Eigentümern angenommen, die seit der Einführung der Regelung im Jahr 2013, als das Vereinigte Königreich noch Teil der Europäischen Union war und keine Visumspflicht bestand, bereits eine Immobilie erworben haben, die dieselben Kriterien erfüllt.

Für Nicht-EU-Besitzer von spanischem Eigentum gelten jedoch eine Reihe von Einschränkungen. Erstens wird niemandem, der vorbestraft ist, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Alle Inhaber eines Goldenen Visums, ihre Angehörigen und Familienmitglieder unter 65 Jahren müssen eine private Krankenversicherung abschließen, auch wenn sie nur eine Woche Urlaub machen, und bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen wird die betreffende Person als "Steuerinländer" steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Inhabern eines Visums für nicht lukrative Zwecke dürfen Einwohner und Besucher mit einem Goldenen Visum jedoch eine Beschäftigung bei einem spanischen Unternehmen aufnehmen oder ihr Eigentum gewinnbringend vermieten (vorbehaltlich der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Vermietung).

Für die Beantragung eines Wohnsitzes im Rahmen dieser Regelung ist ein TIE (Ausländerausweis) erforderlich, und die Antragsteller müssen sich innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft beim Padron (Volkszählung) der örtlichen Gemeinde anmelden. Einzelheiten zur Beantragung des TIE finden Sie auf den Websites der Regierung. Um ein Goldenes Visum zu erhalten, muss die Person oder ein ernannter gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat stellen und eine NIE-Nummer (Steuernummer) vorlegen, die für den Kauf der Immobilie ausgestellt wurde. Ein Eigentumsnachweis aus dem Grundbuchamt muss ebenfalls vorgelegt werden.

Im Falle einer laufenden Transaktion werden ein Vorvertrag einschließlich Kaution und ein Schreiben eines spanischen Finanzinstituts, das den Besitz ausreichender Mittel bestätigt, akzeptiert. Nachweise über den Verwandtschaftsstatus, wie z. B. Geburts- und Heiratsurkunden, müssen von Familienmitgliedern in ihren eigenen Anträgen vorgelegt werden. Wer die Mittel hat, ein Goldenes Visum zu erhalten, kann damit sicherlich einen längeren Aufenthalt in Spanien genießen und es kann auf unbegrenzte Zeit verlängert werden.

Sie verleiht jedoch nicht alle Rechte eines offiziellen Wohnsitzes in Spanien, ein Status, der nach fünf Jahren beantragt werden kann. Die volle spanische Staatsbürgerschaft kann erst nach zehn Jahren dauerhafter Niederlassung beantragt werden.

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