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November Blog & Insel-Nachrichten

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November blog with property news by everything ibiza properties

Balearen zeigen Stärke im Aufschwung

 

Der jüngste vierteljährliche Immobilienmarktbericht der Notarvereinigung verzeichnete einen Anstieg der spanischen Immobilienverkäufe von durchschnittlich 13,3% und einen durchschnittlichen Anstieg der Hauspreise von 1,3%. Die Zahlen sind ermutigend, und obwohl sie einigen regionalen Schwankungen unterliegen, sind sie eine besonders gute Nachricht für die Balearen, wo ein Spitzenanstieg von 28% zu verzeichnen war. Die Immobilienverkäufe stiegen in allen Regionen Spaniens mit Ausnahme von La Rioja, wo sie um 2,7% zurückgingen, und Navarra, wo ein dramatischer Rückgang von 20% zu verzeichnen war. Der nächste Konkurrent der Balearen war die Region Katalonien, wo die Immobilienverkäufe um 25% stiegen.

 

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Küstenregionen wie Alicante, Málaga, die Balearen und die Kanarischen Inseln verzeichneten das stärkste Wachstum, was vor allem auf das Interesse aus dem Ausland zurückzuführen ist. In Santa Cruz auf Teneriffa stieg die Zahl der Käufer aus dem Ausland im Vergleich zum Vorjahr um unglaubliche 40%. Málaga, Alicante und Barcelona waren die Spitzenreiter bei der Anzahl der Hausverkäufe, während die Nachfrage in Madrid, den Küstenregionen am Mittelmeer und auf den Inseln hoch war. Auf den Kanarischen Inseln stiegen die Immobilienpreise um 8%, in Madrid um 5% und auf den Balearen sowie in Katalonien um 3%. Die Balearen weisen ein Marktwachstum auf, das um 8% höher ist als der spanische Landesdurchschnitt, was bestätigt, dass die Inseln eine konstant gute Investition bleiben und ein Schlüsselelement für die Erholung des spanischen Immobilienmarktes darstellen.

 

Vermietung von Immobilien

 

Nach einem touristischen Boomsommer werden viele Immobilienbesitzer auf den Balearen darüber nachdenken, ob sie ihre Immobilien im Jahr 2017 für die Vermietung an Dritte vorbereiten sollen. Um direkt an Urlauber zu vermieten, ist eine Touristenlizenz erforderlich. Die balearischen Lizenzgesetze gelten im Vergleich zu denen in anderen Regionen als kompliziert und restriktiv, aber solange bestimmte Kriterien erfüllt sind und mit der richtigen Beratung kann die Vermietung eine praktikable und höchst profitable Option sein. Um eine Lizenz zu erhalten, muss der Eigentümer oder der Anwalt des Eigentümers den örtlichen Tourismusbehörden Grundrisse und alle anderen relevanten Unterlagen vorlegen. Bei der Immobilie muss es sich um ein freistehendes oder halb freistehendes Haus mit einer Mindestbelegung von drei Personen pro Badezimmer handeln. Sobald die Genehmigung erteilt ist, kann die Lizenz sofort erteilt werden und gilt für das Haus, nicht für den Eigentümer.

 

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Sie muss nach 6 Jahren erneuert werden, und als Teil der touristischen Lizenzvereinbarung muss der Hausherr eine Reihe von Dienstleistungen erbringen, die denen eines Hotels ähneln. Der Eigentümer ist außerdem verpflichtet, den Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, vierteljährlich Einkommensteuererklärungen abzugeben und die Steuer an den Staat abzuführen. Für Reihenhäuser und Wohnungen kann keine Touristenlizenz erteilt werden, sie können jedoch als Kurzzeitvermietung im Sinne des spanischen Mietrechtsgesetzes eingestuft werden. Bei einer solchen Kurzzeitvermietung dürfen keine touristischen Dienstleistungen angeboten werden, die Immobilie darf nicht über einen Reiseveranstalter beworben werden und es darf keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Für die Immobilie muss ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag vorliegen, der die Immobilieninspektoren davon überzeugt, dass sie den Kriterien des spanischen Mietgesetzes entspricht und nicht zu einem anderen Zweck genutzt wird. In allen Fällen ist es natürlich wichtig, dass professioneller Rat eingeholt wird, dass etwaige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert und die entsprechende Einkommensteuer abgeführt wird.

 

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